Die Wahl der Bestattungsart ist eine sehr persönliche Entscheidung und sollte sich am Willen bzw. am Leben des verstorbenen Menschen orientieren. Darüber hinaus sind außerdem weitere Überlegungen wichtig, wie z. B. die Erreichbarkeit des Friedhofs oder die Möglichkeiten der Grabpflege.
Wir kennen uns auf den Friedhöfen in Trier und der Region bestens aus und informieren Sie gerne über das Angebot.
Grundsätzlich stehen die Erd- und die Feuerbestattung zur Auswahl. Im Rahmen der Feuerbestattung gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Urne bzw. Asche des Verstorbenen beizusetzen.
Der Verstorbene wird mit Sarg in der ausgewählten Grabstätte auf dem Friedhof beigesetzt. Man unterscheidet zwischen Wahl- und Reihengräbern. Letztere vergibt das Friedhofsamt und eine Verlängerung der Ruhefrist ist nicht möglich. Die Erdbestattung kann frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden, muss jedoch bis spätestens zum 10. Tag danach erfolgen.
Der Verstorbene wird mit Sarg in einem Krematorium eingeäschert. Die Beisetzung der Urne, die die Asche enthält, erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Nach Eintritt des Todes muss die Beisetzung innerhalb von 3 Monaten erfolgen. Abschiednahmen können entweder als Trauerfeier am Sarg oder als Urnentrauerfeier gestaltet werden.
Als Sonderform der Feuerbestattung kann eine Beisetzung auf hoher See erfolgen. Während einer maritimen Abschiedszeremonie wird die wasserlösliche Seeurne mit der Asche des Verstorbenen im Meer versenkt. Eine Trauerfeier an Bord des Schiffes der Seebestattungsreederei mit den Angehörigen ist möglich. Die Hinterbliebenen erhalten im Anschluss den Logbuchauszug mit den genauen Koordinaten der Beisetzungsstelle.
Als naturnahe Sonderform der Feuerbestattung gilt die Baumbestattung. Hierbei wird die biologisch abbaubare Urne an den Wurzeln eines Baumes bestattet. Für diese Beisetzungsart stehen besondere Waldfriedhöfe zur Verfügung, wie z. B. FriedWald®, RuheForst® oder der Waldfrieden Konz. Einige traditionelle Friedhöfe bieten jedoch diese Form inzwischen ebenso an.
In einer Urnenwand befinden sich mehrere Grabkammern, die die Urne des Verstorbenen enthalten. Das Wort Kolumbarium hat seinen Ursprung im Lateinischen und bedeutet „Taubenschlag“, da die Gestaltung ähnlich ist.
Für Sarg- und Urnenbestattungen stehen als pflegeleichte Bestattungsform Rasengräber auf einer Rasenfläche zur Verfügung. Dabei kann ein individueller Grabstein aufgestellt werden.
Diese Beisetzungsform ist in Deutschland nicht gestattet. In Luxemburg können Verstreuungen stattfinden. Gerne informieren wir Sie über die Besonderheiten.
Der Diamant mit all seinen Facetten steht als Symbol für Einzigartigkeit und Unvergänglichkeit. Ein minimaler Teil der Kremationsasche kann zu einem Erinnerungsdiamanten verarbeitet werden. Der Hauptteil der Kremationsasche wird wunschgemäß bestattet.
In den Niederlanden und in der Schweiz sind außerdem weitere Sonderformen der Bestattung möglich, wie z. B. die Fluss- und die Bergbachbestattung, sowie die Almwiesen- und die Ballonbestattung. Gerne beraten wir Sie auch zu diesen Möglichkeiten.
Hierbei wird die Urne des Verstorbenen auf einem Gemeinschaftsfeld beigesetzt. Auf einigen Friedhöfen sind auch anonyme Sargbestattungen möglich. Auf den städtischen Friedhöfen in Trier erfahren die Angehörigen lediglich das Feld, auf dem die Urne beigesetzt wurde. Die genaue Grabstelle wird nicht gekennzeichnet.